Die Unfallversicherung der Uelzener greift über die Sanktionsklausel nur, soweit dem keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen – hier erfahren Sie, welche Sanktionen der EU, Deutschlands und der USA den Versicherungsschutz begrenzen können.
In der Unfallversicherung der Uelzener gilt folgendes für die Sanktionsklausel:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Sanktionsklausel legt fest, dass der Versicherungsschutz nur so lange und so weit gilt, wie ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Sanktionen der USA werden ebenfalls berücksichtigt, allerdings nur dann, wenn ihnen keine Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands entgegenstehen. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Was regelt die Sanktionsklausel in der Unfallversicherung?
Sie legt fest, dass Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Gelten auch Sanktionen der USA?
Ja, auch Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika gelten – soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Beeinflusst die Klausel die übrigen Vertragsbestimmungen?
Nein, die Sanktionsklausel gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.