Wer eine Unfallversicherung der Uelzener hat, sollte wissen, wohin Anzeigen und Erklärungen zu richten sind und was bei einer Änderung der Anschrift oder des Namens gilt – inklusive der Regelung, wann ein eingeschriebener Brief als zugegangen gilt.
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
- Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
- Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an die Uelzener sollten Sie an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle senden. Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, teilen Sie das der Uelzener mit. Andernfalls kann die Uelzener eine an Sie gerichtete Erklärung an Ihre letzte bekannte Anschrift schicken – und diese gilt nach kurzer Zeit als zugegangen, auch wenn sie Sie tatsächlich nicht erreicht.
Häufige Fragen
Wohin richte ich Anzeigen und Erklärungen?
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Was passiert, wenn ich eine Anschriftenänderung nicht mitteile?
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift.
Wann gilt eine solche Erklärung als zugegangen?
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen.
Gilt das auch bei einer Namensänderung?
Ja, diese Regelung gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.