Bei der Unfallversicherung der Uelzener erhält die versicherte Person Genesungsgeld, sobald sie aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und zuvor Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld hatte. Das Genesungsgeld entspricht der vereinbarten Versicherungssumme und wird für dieselbe Anzahl an Kalendertagen wie das Krankenhaus-Tagegeld gezahlt, höchstens jedoch für 100 Tage.
Voraussetzung für das Genesungsgeld ist, dass die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und zuvor Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld hatte.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die wir Krankenhaus-Tagegeld zahlen. Die Zahlung erfolgt längstens für 100 Tage.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt entlassen wird und zuvor Krankenhaus-Tagegeld bekommen hat, erhält zusätzlich ein Genesungsgeld. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Es wird für ebenso viele Kalendertage gezahlt, wie zuvor Krankenhaus-Tagegeld geleistet wurde – aber höchstens für 100 Tage.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde und zuvor Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld hatte.
Wie hoch fällt das Genesungsgeld aus?
Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Für wie viele Tage wird Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaus-Tagegeld geleistet, längstens jedoch für 100 Tage.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025