Beim Unfallschutz der Uelzener zahlt die Unfallversicherung ein Krankenhaus-Tagegeld, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Gezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme für jeden Kalendertag der stationären Behandlung, längstens jedoch zwei Jahre ab dem Unfalltag. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen dabei nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt. Die Zahlung erfolgt längstens jedoch für zwei Jahre, gerechnet vom Unfalltag an.
Was bedeutet das konkret?
Wird die versicherte Person nach einem Unfall medizinisch notwendig vollstationär im Krankenhaus behandelt, gibt es für jeden Kalendertag dieser Behandlung ein Krankenhaus-Tagegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese Leistung ist auf höchstens zwei Jahre ab dem Unfalltag begrenzt. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung und lösen daher kein Tagegeld aus.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaus-Tagegeld gezahlt?
Es wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Wie hoch ist das Krankenhaus-Tagegeld und für welchen Zeitraum gibt es die Leistung?
Das Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Gilt eine Kur oder ein Sanatoriumsaufenthalt als Heilbehandlung im Sinne des Tagegeldes?
Nein. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025