Bei der Unfallversicherung der Uelzener sind dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert – wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremde Hilfe braucht, gilt als pflegebedürftig. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald diese Versicherungsunfähigkeit eintritt, und der seither gezahlte Beitrag wird zurückerstattet.
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte in diesem Sinne nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
Der für dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen seit Vertragsabschluss bzw. seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Personen, die dauerhaft pflegebedürftig oder geistig erkrankt sind, können nicht versichert werden – auch dann nicht, wenn ein Beitrag gezahlt wurde. Als pflegebedürftig gilt, wer im Alltag überwiegend auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sobald diese Versicherungsunfähigkeit eintritt, endet der Versicherungsschutz und die Versicherung selbst. Der für diese Zeit gezahlte Beitrag wird zurückerstattet.
Häufige Fragen
Wer kann in dieser Unfallversicherung nicht versichert werden?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige sowie geistig erkrankte Personen.
Wann gilt jemand als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsunfähigkeit eintritt?
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet auch die Versicherung.
Bekommt man den gezahlten Beitrag zurück?
Ja. Der seit Vertragsabschluss bzw. seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025