Bei der Unfallversicherung der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt im Versicherungsschein, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Ebenso geregelt sind die Vertragslaufzeit, die stillschweigende Verlängerung um ein Jahr, das Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall sowie das Ruhen des Schutzes bei militärischen Einsätzen zwischen bestimmten Ländern.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Dauer und Ende des Vertrags
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Kündigung nach Versicherungsfall
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Leistung in Textform zugegangen sein. Im Falle eines Rechtsstreits gilt diese Frist ab Klagrücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet. Das gilt, wenn diese Formation an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist.
Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Termin, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird; kürzere Verträge enden automatisch. Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen. Leistet die versicherte Person militärischen Dienst in einem Einsatz zwischen bestimmten Ländern, ruht der Schutz und lebt erst nach Anzeige über das Dienstende wieder auf.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Unfallversicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit enden ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja. Sie oder der Versicherer können kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder Sie auf eine Leistung geklagt haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung bzw. nach Abschluss des Rechtsstreits in Textform zugehen.
Was passiert mit dem Schutz bei militärischem Einsatz?
Der Versicherungsschutz tritt außer Kraft, sobald die versicherte Person Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Er lebt wieder auf, sobald die Anzeige über das Dienstende beim Versicherer eingeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025