Bei der Unfallversicherung der Uelzener wird eine Todesfallleistung gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres stirbt; ausgezahlt wird dann die vereinbarte Versicherungssumme, wobei besondere Pflichten zu beachten sind.
Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die versicherte Person infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben ist.
Auf die besonderen Pflichten wird hingewiesen.
Höhe der Leistung
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person als Folge eines Unfalls, und zwar innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht Anspruch auf die Todesfallleistung. Die Auszahlung erfolgt in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Zu beachten sind dabei die besonderen Pflichten.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Todesfallleistung?
Der Anspruch besteht, wenn die versicherte Person infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben ist.
Wie hoch fällt die Todesfallleistung aus?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Muss der Tod innerhalb einer bestimmten Frist eintreten?
Ja, der Tod muss infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres eintreten.
Gibt es beim Todesfall zusätzliche Pflichten zu beachten?
Ja, es wird auf besondere Pflichten hingewiesen, die zu beachten sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025