Ansprüche aus der Unfallversicherung der Uelzener verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wer einen Anspruch anmeldet, profitiert zudem von einer Hemmung der Verjährung, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Die Ansprüche aus der Unfallversicherung verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verjähren sie. Wie diese Frist im Einzelnen berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist so lange nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform bei einem eingeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus der Unfallversicherung?
Die Ansprüche aus der Unfallversicherung verjähren in drei Jahren.
Wie wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025