Bei der Uelzener Unfallversicherung mit vereinbartem Kinder-Tarif gilt der günstigere Versicherungsschutz mit den vereinbarten Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Danach greift der Erwachsenentarif, wobei ein Wahlrecht zwischen gleichbleibendem Beitrag mit niedrigeren Summen oder gleichbleibenden Summen mit höherem Beitrag besteht.
Solange das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Dieser Schutz gilt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Was bedeutet das konkret?
Solange das versicherte Kind noch nicht volljährig ist, gilt der Kinder-Tarif mit den vereinbarten Versicherungssummen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 wird, wechselt der Vertrag in den Erwachsenentarif. Dabei kann man wählen, ob der Beitrag gleich bleibt und die Summen sinken oder ob die Summen gleich bleiben und der Beitrag steigt. Wer sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres meldet, für den gilt automatisch die erste Variante.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Kinder-Tarif in der Unfallversicherung?
Der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Was passiert, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?
Nach Ablauf des betreffenden Versicherungsjahres gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie können dabei wählen: entweder gleicher Beitrag bei reduzierten Versicherungssummen oder gleiche Versicherungssummen bei höherem Beitrag.
Was geschieht, wenn ich mein Wahlrecht nicht ausübe?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag mit der ersten Wahlmöglichkeit fort: gleicher Beitrag bei entsprechend reduzierten Versicherungssummen.
Werde ich über den Tarifwechsel informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025